Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass der 21jährige auch das erste Fahrrad kurz zuvor gestohlen hatte. Gegen den bereits einschlägig polizeibekannten Mann, der ohne festen Wohnsitz ist, wurde auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft durch das Amtsgerichts Magdeburg Haftbefehl erlassen. ...
Bereich: Pressedatenbank
Aktualisiert: 23:00 23.02.2015
Format: Pressemitteilung