von 36 auf 37 Monate. Hinweis: Die Eintragung einer Teilzeitausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse kann mit einem Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer nach § 8 Absatz 1 BBiG verbunden werden. Voraussetzung ist, dass das Ausbildungsziel in der durch die Verkürzung ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 20:02 19.11.2025
Format: Word
von 36 auf 37 Monate. Hinweis: Die Eintragung einer Teilzeitausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse kann mit einem Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer nach § 8 Absatz 1 BBiG verbunden werden. Voraussetzung ist, dass das Ausbildungsziel in der durch die Verkürzung ...
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Aktualisiert: 20:02 19.11.2025
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