438 Euro zu zahlen. Der Kläger hat diese Gebühren grundsätzlich zu Beginn des Verfahrens zu zahlen. Insoweit erstellt das Gericht eine Kostenrechnung, aus der sich die Höhe der Kosten ergibt. Wer die Kosten des Verfahrens letztendlich zu tragen hat, entscheidet das Gericht, wenn das Verfahren ...
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Aktualisiert: 01:52 10.12.2025
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