Rechtsfähigkeit heißt insoweit, dass juristische Personen selbst Träger von Rechten und Pflichten sein können. Die vermögensmäßige Unabhängigkeit grenzt sie insoweit von anderen Gesellschafts- oder Vereinigungs- formen ab. Zu den juristischen Personen zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 21:10 14.04.2023
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