an das Landesarchiv Sachsen-Anhalt bereits einem gesetzlichen Informationszugang offen gestanden haben, schon vor Ablauf der Schutzfristen jedermann auf Antrag zur Nutzung zugänglich zu machen sind, soweit dem besondere Verfahrensvorschriften nicht entgegenstehen, § 10 Abs. 4a Satz 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 ArchG LSA. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 06:01 21.12.2025
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