an das Landesverfassungsgericht bedurfte es daher nicht. Die Klage des Salzlandkreises wurde somit abgewiesen. Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 6. November 2024 (Az. 4 L 124/24) wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts nunmehr rechtskräftig, da der Salzlandkreis seinen Antrag auf Zulassung der Berufung ...
Bereich: Pressedatenbank
Aktualisiert: 11:46 13.05.2025
Format: Pressemitteilung