ist allerdings nur die Übermittlung von Vor- und Nachnamen, Doktortiteln sowie derzeitigen Anschriften, nicht aber Geburtsdaten. Bei den jeweiligen auf Antrag der Partei erteilten Meldeauskünften gelten zudem folgende gesetzliche Vorgaben, zu denen sich die Parteien schriftlich gegenüber den Behörden ...
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