vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt. Die Beantwortung des Fragebogens zur GWZ ist verpflichtend und muss bis zum 03.06.2022 vorgenommen werden. In der Gebäude- und Wohnungszählung werden die im Zensusgesetz 2022 festgeleg- ten Erhebungs- und Hilfsmerkmale erfragt. Hierzu zählen u. a. Informationen auf Ge- ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 02:29 15.08.2025
Format: PDF