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Diese sind in den Bundesländern zum Teil sehr unterschiedlich organisiert und institutionell angebunden. Bundeseinheitliche gesetzliche Grundlagen zum Sozialen Dienst der Justiz bestehen im Strafgesetzbuch (§ 46a, 56, 56a bis d, 57, 57 a und 68 a des Strafgesetzbuchs), der Strafprozessordnung (§ 160 Absatz 3 sowie § 153a und ...
Diese sind in den Bundesländern zum Teil sehr unterschiedlich organisiert und institutionell angebunden. Bundeseinheitliche gesetzliche Grundlagen zum Sozialen Dienst der Justiz bestehen im Strafgesetzbuch (§ 46a, 56, 56a bis d, 57, 57 a und 68 a des Strafgesetzbuchs), der Strafprozessordnung (§ 160 Absatz 3 sowie § 153a und ...
Diese sind in den Bundesländern zum Teil sehr unterschiedlich organisiert und institutionell angebunden. Bundeseinheitliche gesetzliche Grundlagen zum Sozialen Dienst der Justiz bestehen im Strafgesetzbuch (§ 46a, 56, 56a bis d, 57, 57 a und 68 a des Strafgesetzbuchs), der Strafprozessordnung (§ 160 Absatz 3 sowie § 153a und ...
Diese sind in den Bundesländern zum Teil sehr unterschiedlich organisiert und institutionell angebunden. Bundeseinheitliche gesetzliche Grundlagen zum Sozialen Dienst der Justiz bestehen im Strafgesetzbuch (§ 46a, 56, 56a bis d, 57, 57 a und 68 a des Strafgesetzbuchs), der Strafprozessordnung (§ 160 Absatz 3 sowie § 153a und ...
Diese sind in den Bundesländern zum Teil sehr unterschiedlich organisiert und institutionell angebunden. Bundeseinheitliche gesetzliche Grundlagen zum Sozialen Dienst der Justiz bestehen im Strafgesetzbuch (§ 46a, 56, 56a bis d, 57, 57 a und 68 a des Strafgesetzbuchs), der Strafprozessordnung (§ 160 Absatz 3 sowie § 153a und ...
Diese sind in den Bundesländern zum Teil sehr unterschiedlich organisiert und institutionell angebunden. Bundeseinheitliche gesetzliche Grundlagen zum Sozialen Dienst der Justiz bestehen im Strafgesetzbuch (§ 46a, 56, 56a bis d, 57, 57 a und 68 a des Strafgesetzbuchs), der Strafprozessordnung (§ 160 Absatz 3 sowie § 153a und ...
Wertigkeiten Hohe Erheblichkei t Mittlere Erheblichkei t Geringe Erheblichkei t & mögl. Elektrizitäts- ausbeute [MWh/ha*a] Differenzierte Analyse der Umweltrestriktionen §§ Harte Tabugebiete Weiche Tabugebiete Eignungs- gebiete Rechtliche und planerische Restriktionen Maximal mögl. Produktion Mögliche ...
Faire Beschäftigung © Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt gGmbH Arbeits- und sozialrechtliche Beratung für Migrant*innen Die von der ARBEIT UND LEBEN Sachsen-Anhalt gGmbH getragenen Landesfachstellen BemA – Beratung migrantischer ...
Deutsche Bundesbank IBAN DE 21 8100 0000 00 8100 1500 BIC MARKDEF1810 Zustimmung zur Übertragung gem. § 22 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) der Erlaubnis Nr.: I-B-c-401/24-Milde A-L Antrag vom 03.06.2025 und Ergänzungen vom 13.08.2025 Ihr Zeichen: Sehr geehrte Damen und Herren, nach Prüfung des o.a ...
des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird bekannt gemacht: Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH, im Folgenden als Antragstellerin bezeichnet, übergab am 08.01.2001 dem damals zuständigen Bergamt Halle, nunmehr Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB), den Rahmenbetriebsplan nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz ...