vier Schulhalbjahre) Übergangsberechtigung (z. B. für Schulformwechsel oder für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe) soweit aus den vorgelegten Zeugnissen nicht ersichtlich : bereits erworbene Abschlüsse (mittlerer Schulabschluss, schulischer Teil der Fachhochschulreife…) Notwendige Angaben : ...
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