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FGO . Sie können sich aber durch zur Vertretung berechtigte Personen vertreten lassen, vgl. die abschließende Aufzählung in § 62 Abs. 2 FGO . Das Finanzgericht ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen ( § 76 FGO ) und entscheidet in der Regel nach mündlicher Verhandlung durch ein Urteil ...
Dachzeile: Überschrift: Verpflichtung der Lehrkräfte zur Erteilung einer zusätzlichen wöchentlichen Pflichtstunde (Vorgriffsstunde) ist rechtmäßigKeyword Katgorie: Anreissertext: Inhalt Mit Urteilen vom 7. März 2024 hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt zwei ...
infolge Spezialzuständigkeit ergibt sich zunächst aus Kapitel II. b) Jugendschwurgerichtssachen, Jugend- und Jugendschutzsachen, Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge ...
infolge Spezialzuständigkeit ergibt sich zunächst aus Kapitel II. b) Jugendschwurgerichtssachen, Jugend- und Jugendschutzsachen, Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge ...
infolge Spezialzuständigkeit ergibt sich zunächst aus Kapitel II. b) Jugendschwurgerichtssachen, Jugend- und Jugendschutzsachen, Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge ...
infolge Spezialzuständigkeit ergibt sich zunächst aus Kapitel II. b) Jugendschwurgerichtssachen, Jugend- und Jugendschutzsachen, Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge ...
gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge auf die 4., 14. und 17. Strafkammer, jeweils beginnend mit der 4. Strafkammer, verteilt, wobei die 17. Strafkammer in jedem 6. Durchgang übersprungen ...
und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmte Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Umgebung, die tatsächlichen und planerischen Vorbelastungen, etc., wobei wertende Elemente wie die Herkömmlichkeit, die soziale Adäquanz und die allgemeine Akzeptanz mitbestimmend sind (st. Rspr. des BVerwG, vgl. etwa Urteil ...
und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmte Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Umgebung, die tatsächlichen und planerischen Vorbelastungen, etc., wobei wertende Elemente wie die Herkömmlichkeit, die soziale Adäquanz und die allgemeine Akzeptanz mitbestimmend sind (st. Rspr. des BVerwG, vgl. etwa Urteil ...
b) Jugendschwurgerichtssachen, Jugend- und Jugendschutzsachen, Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge auf die 4., 14. und 17. Strafkammer, jeweils beginnend ...