und dient der regionalen Zuordnung der erhobenen Daten anhand des Betriebssitzes. Nach § 97 Absatz 3 Agr Stat G wird für jede Erhebungseinheit eine system­ freie, länderspezifische Kennnummer vergeben, die von den statistischen Ämtern der Länder in das nach § 97 Absatz 1 Agr Stat G zu führende landwirt­ ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:45 06.03.2024
Format: PDF