Absatz 3 Satz 3 SGB VIII mehr als 5 gleichzeitig anwesende, fremde Kinder betreu- en dürfen. Für die Meldung zur Statistik ist es dabei uner- heblich, ob zum Stichtag 1. März tatsächlich mehr als fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder betreut werden. Großtagespflegestellen werden u. U. regional ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 02:24 03.01.2025
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