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Ansprechpersonen in der Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt Achtung neue E-Mail: Vorname.Name(at) mwu .sachsen-anhalt.de Leiter Herr Stefan Köster Telefon: +49 391 567- 3455 E-Mail: stefan.koester(at)mwu.sachsen-anhalt.de stellv. Leiter: Technische ...
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist fünf Jahre gültig. Eine Wiederholungsüberprüfung der Zuverlässigkeit soll mindestens drei Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragt werden. Die Kosten für eine Erstüberprüfung der Zuverlässigkeit liegen durchschnittlich bei 60 Euro; ...
Beschlüsse 2006 Beschluss VK 2 LVwA LSA 36/06 vom 04.12.2006 (nicht barrierefrei) Paragraph 128 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 GWB, Paragraph 91 a Abs. 1 ZPO bei Antragsrücknahme erfolgt keine Erstattung der außergerichtlichen Kosten Beschluss VK 2 LVwA LSA 33/06 vom 26.03.2007, ...
(IJAB) eine Fachtagung zu den Auswirkungen der aktuellen politischen Lage sowie den politischen Entwicklungen auf die internationale Jugendarbeit. Termin: 22. Februar 2017, 11.00 - 16.00 Uhr Ort: Hotel Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Ziegelstraße 30, 10117 Berlin Kosten: keine Kosten, keine Erstattung ...
des Asylbewerberleistungsgesetz Änderungen im AsylbLG seit Herbst 2015: Asylpaket II und Integrationsgesetz Kürzungstatbestände im AsylbLG, insbesondere Leistungsbeschränkungen nach §1a AsylbLG Rechtsmittel gegen Leistungseinschränkungen medizinische Versorgung, Dolmetscher*innenkosten, Kosten ...
die "im laufenden Betrieb" umgesetzt werden können. Denn Kommunen können mit wenigen Stellschrauben zehn bis zwanzig Prozent des Verbrauchs und der Kosten für Energie und Wasser einsparen. In besonders günstigen Fällen sind auch 30 Prozent möglich. Eine enorme Entlastung des kommunalen Haushalts. ...
Kostenerstattung für Schulfahrten Zur finanziellen Entlastung von Eltern und Erziehungsberechtigten mit mindestens drei Kindern beteiligt sich das Land Sachsen-Anhalt an den Kosten von Schulfahrten. Voraussetzungen: Anspruchsberechtigt sind Eltern ...
Beschlussverfahren Für Rechtsstreitigkeiten mit kollektivem Bezug gilt das Beschlussverfahren (§§ 80 ff ArbGG). Hauptsächlich handelt es sich um Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern aus dem Betriebsverfassungsgesetz , z. B. über die Kosten und Mitwirkungsrechte ...
Beschlussverfahren Für Rechtsstreitigkeiten mit kollektivem Bezug gilt das Beschlussverfahren (§§ 80 ff ArbGG). Hauptsächlich handelt es sich um Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern aus dem Betriebsverfassungsgesetz , z. B. über die Kosten und Mitwirkungsrechte ...
Kostenentscheidung Dieser Bescheid ist kostenpflichtig. Die Kosten hat die Nordzucker AG zu tragen. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus dem gesondert zugehenden Kostenfestsetzungsbescheid, Seite 2/5 III. Begründung A. Die Nordzucker AG betreibt in ihrem Werk Klein Wanzleben (Standort: Magdeburger Landstraße 1- 5 ...