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nicht an den Gremien teilhaben können oder selbst die Kosten tragen müssten. Dies stellt eine Benachteiligung wegen einer Behinderung dar. ...
des Vorsitzenden Oberregierungsrat …………..., des hauptamtlichen Beisitzers Regierungsamtmann …………... und des ehrenamtlichen Beisit- zers Herrn …………... beschlossen: 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfah- rens. 3. Die Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) ...
Instandsetzung Brücke …; Vergabe-Nr. …, hat die 3. Vergabekammer unter Mitwirkung des Vorsitzenden Leitender Regierungsdirektor …, der hauptamtlichen Beisitzerin Regierungsamtsfrau … und des ehrenamtlichen Beisitzers Herrn … beschlossen: 1. Der Antrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten ...
der Antragstellerin werden zurückgewiesen. 2. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin zum Zwecke der Rechtsverteidigung wird für notwendig erklärt. 3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. 4. Die zu zahlenden Gesamtkosten werden auf ................ Euro festgesetzt. G r ü ...
für den Zeitraum bis zum 30.06.2008 ein Ausschreibungsverfahren entsprechend den Regelungen der VOL/A durchzuführen. 2. Dem Antragsgegner sowie der Beigeladenen zu 1) werden die Kosten des Verfahrens (Gebühren und Auslagen) jeweils in Höhe von Euro aufer- legt. G r ü n d e I. Der Antragsgegner beabsichtigt ...
und der ehrenamtlichen Beisitzerin ……….. beschlossen: 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) beziffern sich auf ……….. Euro. Gründe I. Mit der Veröffentlichung im Ausschreibungsblatt für Sachsen-Anhalt am 15. ...
Beisitzerin Regierungsamtfrau ………. und der ehrenamtlichen Beisitzerin Frau ……… beschlossen: 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) beziffern sich auf ……… Euro. Gründe I. Mit der Veröffentlichung ...
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Nachprüfungsverfahrens beziffern sich auf insgesamt ………. Euro. 4. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für den Antragsgegner wird für notwendig erklärt. Gründe I. Der Altkreis ………… vergab im Jahr 2002 ohne Durchführung ...
der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen. 3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. 4. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Antragstellerin wird für notwendig erklärt. 5. Die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Nachprüfungsverfah- rens beziffern sich auf insgesamt ...
Projektstruktur 26.04.2017 Sachsen-Anhalt: Strom aus Erneuerbaren Energien im Wärmebereich - Workshop Teil 1 Folie 10 Speicher- / ZERE-Studie; Zubau ab 2014 Förderregime / Ausbaupfade EEG 2017 Szenarien AP 1: Darstellung der EE-Ausbaupfade Technik Kosten Einsatzmöglichkeiten AP 2: Technische Lösungen ...