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Organisation, Rechtsangelegenheiten Roland Krause Tel.: 03471 334-150 roland.krause@llg.mule.sachsen-anhalt.de Zentrale Verwaltung, Haushalt Siem Köster Tel.: 03471 334-160 siem.koester@llg.mule.sachsen-anhalt.de Betriebswirtschaft Dr. Volker Rust Tel.: 03471 334-330 volker.rust@llg.mule.sachsen-anhalt.de ...
in den Orten/Ortsteilen/Ortschaften, - Angaben zu den beim Endkunden einzurichtenden Systemen (Netzabschluss, Modem, CPE) und deren Inbetriebsetzung, - bei Funksystemen ist eine Abschätzung, aus der die Abdeckung und die Signalqualität deutlich wird, beizufügen, - Angaben zum Endkundenservice (Hotline, Reaktionszeiten, Kosten ...
und Verhinderung der weiteren Ausbreitung aller wildlebenden Populationen − unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und der Auswirkungen auf die Umwelt und der Kosten. 4.2 Managementmaßnahmen M 1: Öffentlichkeitsarbeit Beschreibung: Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung der Halter und Besitzer über geeignete ...
werden können - Verhinderung der weiteren Ausbreitung (Kontrolle) der Bestände in allen übrigen Fällen − jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, der Auswirkungen auf die Umwelt und der Kosten. 4.2 Managementmaßnahmen M 1: Öffentlichkeitsarbeit Beschreibung: Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung ...
einzureichen, spätestens jedoch bis zum Ablauf von 8 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. 8. Die Kosten dieser Entscheidung haben die Netzbetreiber im Zuständigkeitsbereich der Landesregulierungsbehörde zu gleichen Teilen zu tragen. Für jeden Netzbetreiber wird eine Gebühr in Höhe von 185,19 Euro ...
8. Die Kosten dieser Entscheidung haben die Netzbetreiber im Zuständigkeitsbereich der Landesregulierungsbehörde zu gleichen Teilen zu tragen. Für jeden Netzbetreiber wird eine Gebühr in Höhe von 192,31 Euro festgesetzt. Gründe I. Die LRB hat im Gleichklang mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) von Amts ...
einzureichen, spätestens jedoch bis zum Ablauf von 8 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. 8. Die Kosten dieser Entscheidung haben die Netzbetreiber im Zuständigkeitsbereich der Landesregulierungsbehörde zu gleichen Teilen zu tragen. Für jeden Netzbetreiber wird eine Gebühr in Höhe von 185,19 Euro ...
8. Die Kosten dieser Entscheidung haben die Netzbetreiber im Zuständigkeitsbereich der Landesregulierungsbehörde zu gleichen Teilen zu tragen. Für jeden Netzbetreiber wird eine Gebühr in Höhe von 192,31 Euro festgesetzt. Gründe I. Die LRB hat im Gleichklang mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) von Amts ...
werden vom Veranstalter gestellt! DIE SIEGERMANNSCHAFTEN SIND VERPFLICHTET, SICH ÜBER AKTUELLE ÄNDERUNGEN ZUM LANDESFINALE AUF DER INTERNETSEITE DES LANDESCHULAMTES ZU INFORMIEREN! KOSTEN, DIE ENTSTEHEN, WEIL SICH DIE MANNSCHAFT NICHT INFORMIERT HAT, KÖNNEN VOM LANDESSCHULAMT NICHT ÜBERNOMMEN WERDEN. ...
Hinweise: DIE SIEGERMANNSCHAFTEN SIND VERPFLICHTET, SICH ÜBER AKTUELLE ÄNDERUNGEN ZUM LANDESFINALE AUF DER INTERNETSEITE DES LANDESCHULAMTES ZU INFORMIEREN! KOSTEN, DIE ENTSTEHEN, WEIL SICH DIE MANNSCHAFT NICHT INFORMIERT HAT, KÖNNEN VOM LANDESSCHULAMT NICHT ÜBERNOMMEN WERDEN. ...