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Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Pflegeberufegesetz (AG LSA PflBG) Verordnung über Pflegeschulen (Pfl-VO) Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über Pflegeschulen ( EB Pfl-VO) Verordnung über die Miet- und Investitionskosten von Pflegeschulen (FördMietInvestKPflVO LSA) Verordnung ...
2. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbe- vollmächtigten durch die Beigeladene war notwendig. 3. Die Antragstellerin hat die Kosten zu tragen. 4. Die zu zahlenden Gesamtkosten werden auf .............. DM festgesetzt. Gründe I. Mit Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen ...
Dachzeile: Überschrift: Elternbeiträge weitgehend konstant geblieben – Sachsen-Anhalt bleibt gutes KiTa-LandKeyword Katgorie: Anreissertext: Magdeburg. Familien mit Kindern können sich auf im bundesweiten Vergleich relativ geringe Kita-Kosten im Land Sachsen-Anhalt verlassen. Inhalt Das zeigen ...
Thomas, der beamteten Beisitzerin Regierungsamtsrätin Katzsch und des eh- renamtlichen Beisitzers Herrn Förster beschlossen: 1. Der Nachprüfungsantrag sowie der Fortsetzungsfeststellungsantrag werden verworfen. 2. Die Kosten des Verfahrens (Gebühren und Auslagen) trägt die Antrag- stellerin. 3. ...
zu werten. 3 3. Die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes seitens der Antrags- gegnerin und der Beigeladenen zu 1) wird für notwendig erklärt. 4. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 5. Die Gesamtkosten (Auslagen und Gebühren) belaufen sich auf ...................... Euro. Gründe I. ...
der Jugendbildungsstätten für pädagogische Arbeit liegt seit mehr als 20 Jahren konstant bei 50.000 Euro. Kostensteigerungen für das Vorhalten dieser für die Jugendbildung relevanten Infrastruktur tragen allein die Träger. Dringend benötigte Investitionskosten sind landesseitig nicht vorgesehen. Die Kosten ...
……………., hat die 3. Vergabekammer unter Mitwirkung des Vorsitzenden Leitender Regierungsdirektor …………., der hauptamtlichen Beisitzerin Regierungsamtfrau ………. und dem ehrenamtlichen Beisitzers Herrn ……….. beschlossen: 1. Der Antrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. ...
Frau … und der ehrenamtlichen Beisitzerin Frau … beschlossen: 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) beziffern sich auf … Euro. Gründe I. Mit der Veröffentlichung am 4. Mai 2018 ...
Die Antragsgegnerin hat hier zu Recht festgestellt, dass das Angebot der Antragstellerin von der Wertung auszuschließen ist und somit ihrer Beanstandung nicht abgeholfen. 2 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Verfahrenskosten (Gebühren ...
unter Mitwirkung des Vorsitzenden Oberregierungsrat ………….., der hauptamtlichen Beisitzerin Frau ………und des ehrenamtlichen Beisitzers Herrn ………. beschlossen: 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) ...