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VII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2003 - 31.03.2005 9.2 Forschungsgeheimnis für medizinische Daten In vielen Bereichen der wissenschaftlichen Forschung werden sensible medizinische Daten verarbeitet, häufig ...
Entschließung der 65. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 27./28. März 2003 in Dresden Kennzeichnung von Daten aus besonders eingriffsintensiven Erhebungen Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur strategischen ...
IX. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2007 - 31.03.2009 17.5. Daten bei der Personalvertretung Der Presse war zu entnehmen, dass bei der Beschlagnahme eines privaten Laptops beim Vorsitzenden eines Hauptpersonalrates ...
Artikel 20 - Statistische Daten Zentralstellen übermittelten PNR-Daten zur Verfügung. Diese Statistiken dürfen keine personenbezogenen Daten enthalten. (2) Die Statistiken müssen mindestens Folgendes ausweisen: a) die Gesamtzahl der Fluggäste, deren PNR-Daten erhoben ...
V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001 18.6 Daten auf der gesetzlichen Krankenversicherungskarte Ein aufmerksamer Bürger ließ seine Krankenversicherungskarte auslesen und stellte dabei fest, daß dort Daten enthalten ...
(Art. 13 der Richtlinie). Zu den Kategorien hochwertiger Datensätze zählen insbesondere die Umwelt, Geodaten, Unternehmen und die Mobilität (vgl. Anhang 1 der Richtlinie). Neu ist auch, dass die hochwertigen Daten gegebenenfalls als Massen-Download zur Verfügung gestellt werden sollen. Die EU-Kommission ...
(Art. 13 der Richtlinie). Zu den Kategorien hochwertiger Datensätze zählen insbesondere die Umwelt, Geodaten, Unternehmen und die Mobilität (vgl. Anhang 1 der Richtlinie). Neu ist auch, dass die hochwertigen Daten gegebenenfalls als Massen-Download zur Verfügung gestellt werden sollen. Die EU-Kommission ...
Artikel 13 - Schutz personenbezogener Daten (1) Jeder Mitgliedstaat sorgt im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten nach dieser Richtlinie dafür, dass die Rechte jedes Fluggasts in Bezug auf Schutz personenbezogener Daten, Zugang, Berichtigung, Löschung ...
Artikel 6 - Verarbeitung der PNR-Daten (1) Die von den Fluggesellschaften übermittelten PNR-Daten werden von der PNR-Zentralstelle des betreffenden Mitgliedstaats gemäß Artikel 8 erhoben. Wenn die von Fluggesellschaften übermittelten PNR-Daten andere als die in Anhang I ...
Artikel 11 - Übermittlungen von Daten an Drittstaaten (1) Die Mitgliedstaaten dürfen die PNR-Daten und die Ergebnisse der Verarbeitung dieser Daten, die durch die PNR-Zentralstelle nach Artikel 12 gespeichert werden, nur im Einzelfall und nur dann an einen Drittstaat übermitteln, ...