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Sachsen-Anhalt die historische Überlieferung für zukünftige Generationen. Die besondere Herausforderung bei dieser Überlieferungsbildung besteht angesichts einer wachsenden Flut von Akten und Daten in der sorgfältigen Auswahl des dauerhaft Wertvollen. Durch die Reduktion auf das Wesentliche stellt ...
S. 2, 7 Abs 1 S. 1 IZG Formlos Keine Begründungspflicht, es sei denn der Antrag betrifft Daten Dritter, § 7 Abs. 1 S. 3 IZG LSA II. Zuständigkeit der Behörde, § 7 Abs. 1 S. 1 und 2 IZG LSA III. Verfahren Allgemeines Verfahren, § 7 Abs. 1 S.1 und 2 IZG LSA Verfahren bei Beteiligung ...
für die Zwecke des Zensus 2001 bestimmte Daten, wie z.B. Angaben zur Haushaltszugehörigkeit, dem höchsten Schulbildungsabschluß und dem Pendlerverhalten zu Erwerbszwecken zu erweitern. Im Verfahren der Entwicklung eines nationalen Konzeptes zur Umsetzung der Leitlinien wurde eine Arbeitsgruppe ...
um Überprüfung einer, seiner Meinung nach, willkürlichen und unzulässigen Übermittlung von Daten zu seiner Person vom Katasteramt an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVermIng). Er hatte seinerzeit einen Bauantrag beim zuständigen Bauordnungsamt gestellt und das Gebäude mittlerweile errichtet. ...
personenbezogener Daten bei ihrer Übertragung im Landesnetz fehlen noch in diesem Sicherheitskonzept. Hierzu gehören personenbezogene Daten, die einem besonderen Berufs- oder Amtsgeheimnis unterliegen, wie z.B. dem Arzt-, Sozial- und Steuergeheimnis. Im III. Tätigkeitsbericht (S. 61) hat der Landesbeauftragte ...
Nichtberücksichtigung bei einer Stellenvergabe mit hineinzuziehen, indem sie eine Fülle personenbezogener Daten aus deren Personalakten an das Gericht übermittelte. Hierdurch erhielten sowohl das Gericht, vor allem aber die anderen Prozeßbeteiligten Kenntnis von diesen sensiblen Personaldaten. Die Datenübermittlung ...
Nach der Stellungnahme der Landesregierung zu Nr. 20.2 des IX. Tätigkeitsberichts (Kerndatensatz) sollen allerdings Daten für eine nationale Schülerdatenbank erst bereitgestellt werden, wenn dafür ein schlüssiges, mit den Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmtes Konzept vorliegt. Es fanden daher weitere ...
XI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2011- 31.03.2013 4.19.2 Nutzung sozialer Netzwerke für private oder familiäre Zwecke Eine Petentin fragte an, ob die Aufnahme ihrer personenbezogenen Daten in einem sozialen Netzwerk ...
Dem steht gegenüber, daß in vielen Sachbereichen des Notariats die gesetzlichen Befugnisnormen für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten fehlen. Zwar enthalten die Vorschriften der Bundesnotarordnung (BNotO) und des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) sowie der in Sachsen-Anhalt aufgrund ...
durch die Nachbarn. Eine Videoüberwachung stellt eine ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten dar, die den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde keine pauschale Empfehlung ...