Kleincomputer (sog. Wearables) und auf mobilen Endgeräten installierte Anwendungsprogramme (sog. Gesundheits-Apps) sammeln und dokumentieren auswertungsfähige Körperdaten. In der Regel werden diese Daten über das Internet an Hersteller, Internetanbieter und sonstige Dritte weitergeleitet. Die digitale Sammlung ...
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Aktualisiert: 05:19 29.11.2024
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von Modernisierungsvorhaben umfassende Systeme der automatisierten Datenverarbeitung eingeführt mit der Folge, daß sensible personenbezogene Daten auch hier in viel stärkerem Maße verfügbar werden als bisher. Sogar die Beauftragung Privater mit der Verarbeitung sensibler Justizdaten wird erwogen. Gerade vor dem Hintergrund ...
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Aktualisiert: 05:19 29.11.2024
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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001 15.4 INPOL-Neukonzeption Die Polizeidienststellen des Bundes und der Länder verarbeiten in erheblichem Umfang personenbezogene Daten zur Kriminalitätsbekämpfung. ...
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Aktualisiert: 05:19 29.11.2024
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oder teilweise nicht digitalisierte Datensätze Ineffizienzen durch Mehrfacherhebung von Daten Mehraufwand durch kaum vernetzte Register Identifikationsnummerngesetz IDNrG Einführung der Identifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal Ziele Single-Digital-Gateway-Verordnung SDG-VO Verpflichtung ...
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Aktualisiert: 00:52 17.01.2025
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Artikel 9 - Besondere Verarbeitungsbedingungen (1)    Personenbezogene Daten, die von zuständigen Behörden für die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Zwecke erhoben werden, dürfen nicht für andere als die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Zwecke verarbeitet werden, es sei denn, ...
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Aktualisiert: 05:18 17.01.2025
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Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
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Aktualisiert: 03:10 17.01.2025
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Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
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Aktualisiert: 03:10 17.01.2025
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Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
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Aktualisiert: 03:10 17.01.2025
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Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
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Aktualisiert: 03:10 17.01.2025
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Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
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Aktualisiert: 03:10 17.01.2025
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