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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des X. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 10 DSG-LSA - Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung (1) Das Speichern, Verändern oder Nutzen personenbezogener Daten ist zulässig, wenn es zur Erfüllung der in der Zuständigkeit ...
schutzwürdigen, sich aus ihrer besonderen Situation ergebenden Gründen dagegen Widerspruch einlegen zu können, daß sie betreffende Daten verarbeitet werden; dies gilt nicht bei einer im einzelstaatlichen Recht vorgesehenen entgegenstehenden Bestimmung. Im Fall eines berechtigten Widerspruchs ...
zur Begründung erkennungsdienstlicher Maßnahmen auf personenbezogene Daten aus einer Archivierungsdatenbank zurückgegriffen hat. In den sonstigen polizeilichen Datenbanken waren zur Person des Betroffenen keine Daten mehr gespeichert. Für den Betroffenen konnte die Situation geklärt werden. Allerdings blieb ...
Personaldatenakten zu überlassen. (4) Der Beamte hat ein Recht auf Einsicht auch in andere Akten, die personenbezogene Daten über ihn enthalten und für sein Dienstverhältnis verarbeitet oder genutzt werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist; dies gilt nicht für Sicherheitsakten. Die Einsichtnahme ...
Personalaktendaten zu überlassen. (4) Der Beamte hat ein Recht auf Einsicht auch in andere Akten, die personenbezogene Daten über ihn enthalten und für sein Dienstverhältnis verarbeitet oder genutzt werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist; dies gilt nicht für Sicherheitsakten. Die Einsichtnahme ...
abfordere und dadurch personenbezogene Daten unzulässig erhebe, wurde eine Kontrolle beim MDK durchgeführt. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Vorwurf berechtigt war. Der MDK forderte von den Pflegediensten nicht nur Daten von Pflegebedürftigen, für die kein Prüfauftrag der zuständigen ...
der Rundfunkgebühren und deren Erstreckung auf Computer weitgehend ohne die gebotene Beteiligung der zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten eine weitere Verschlechterung des Datenschutzes beschlossen: Um die Beschaffung von Daten beim kommerziellen Adresshandel gesetzlich zu legitimieren, ...
der Rundfunkgebühren und deren Erstreckung auf Computer weitgehend ohne die gebotene Beteiligung der zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten eine weitere Verschlechterung des Datenschutzes beschlossen: Um die Beschaffung von Daten beim kommerziellen Adresshandel gesetzlich zu legitimieren, ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des VIII. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 10 DSG-LSA - Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung (1) Das Speichern, Verändern oder Nutzen personenbezogener Daten ist zulässig, wenn es zur Erfüllung der in der Zuständigkeit ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des VI. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 10 DSG-LSA - Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung (1) Das Speichern, Verändern oder Nutzen personenbezogener Daten ist zulässig, wenn es zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der verantwortlichen ...