und organisatorische Aufgaben zu berücksichti- gen. Beim Einsatz von Pflegehilfskräften ist zudem sicherzustellen, dass Pflegefach- kräfte die fachliche Überprüfung des Pflegebedarfs, die Anleitung der Hilfs- kräfte und die Kontrolle der geleisteten Arbeit gewährleisten. (4) Der Träger der Pflegeeinrichtung weist ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:45 06.03.2024
Format: PDF