die Zahlung in dem Monat ein, indem der Aufenthaltstitel zuerkannt wurde. Die Zahlung erfolgt bis zum Monatsende. Ab diesem Zeitpunkt besteht Anspruch auf Bürgergeld. Der Antrag auf Bürgergeld muss eigenständig beim örtlichen Jobcenter gestellt werden. Dies kann auch schriftlich oder telefonisch geschehen. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 06:01 21.12.2025
Format: PDF