des Beratungsgegenstandes einen schriftlichen Antrag, so ist der Landesjugendhilfeausschuss unverzüglich zu einer Dringlichkeitssitzung einzuberufen. (2) Die Einberufung erfolgt durch Übersendung einer schriftlichen Einladung an alle Mitglieder, in der Zeit, Ort und Tagesordnung mitzuteilen sind. Die Versendung ...
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