Vorschriften, insbesondere des LAFG, der Satzung und der Beschlüsse des Verwaltungsrates. Von einer Nachhaltigkeitsberichtserstattung im Jahresbericht wird die Geschäftsführung nach § 8 Absatz 3 Satz 2 LAFG befreit. (5) Die Geschäftsführung hat den Verwaltungsrat über alle wichtigen Vorgänge zu unterrichten ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:50 28.12.2025
Format: PDF