an dieser Stelle die Ermittlungsbehörde (das Gericht) und den Zeitpunkt des Ermittlungsabschlusses (der zu treffenden Entscheidung) anzugeben. Zu den Be- sonderheiten eines Aktenvortrages in der Form eines Schlussvortrages s.u. 8. 2. Anschließend ist der Sachverhalt zu schildern, von dem Sie im Gutachten ausgehen. ...
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Aktualisiert: 06:13 10.12.2025
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Zusätzlich liegen die Unterlagen zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus: Montag, Mittwoch und Donnerstag             8:00 – 16:00 Uhr Dienstag                                                          8:00 – 17:30 Uhr Freitag                                                             8:00 – 11:30 Uhr. ...
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Aktualisiert: 05:48 21.11.2025
Format: Seite
Sprechzeiten öffentlich aus: Montag, Mittwoch und Donnerstag             8:00 – 16:00 Uhr Dienstag                                                          8:00 – 17:30 Uhr Freitag                                                             8:00 – 11:30 Uhr. Der Ort der öffentlichen Auslegung ist das Amt ...
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