wie im Falle eines Urlaubs ohne Besoldung (Vereinfachung der Berechnung). 8. Nach § 3 Abs. 4 Satz 1 erhöht oder vermindert sich bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche der Erholungsurlaubsanspruch entsprechend. Beispiel: Im gesamten Urlaubsjahr ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 23:23 28.08.2025
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