auf Erteilung der Approbation Polizeiliches Führungszeugnis des Herkunftslandes (nicht älter als 3 Monate bei Einreise zum ständigen Aufenthalt in Deutschland) Führungszeugnis der Belegart „O“ (nicht älter als 3 Monate) Das Führungszeugnis der Belegart „O“ ist bei Antragstellung nicht erforderlich ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 03:12 22.02.2026
Format: PDF