auf Einsichtnahme in den Erbbaupachtvertrag geprüft, vorerst abgelehnt und mich um "weitere Bearbeitung des Vorgangs" gebeten. Nach der Gesetzesbegründung habe ich zwar die Funktion eines außergerichtlichen Streitschlichters (vgl. auch meinen I. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit Nr. 3.6. ). Das IZG LSA ...
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Aktualisiert: 07:28 22.02.2026
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