dauern, mit der zweimaligen Möglichkeit der jährlichen Verlängerung nach Ablauf der ersten vier Jahre, sodass eine maximale Laufzeit von sechs Jahren gemäß § 15 Abs. 4 UVgO gegeben ist. e) Zeitraum der Leistungserbringung: voraussichtlich 01.07.2024 bis voraussichtlich 30.06.2030 f) Datum ...
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Aktualisiert: 04:08 17.12.2025
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