an­ge­hö­ren. Sie kön­nen vie­les dann je­der­zeit on­line er­le­di­gen und sind nicht mehr an die Öff­nungs­zei­ten der Ver­wal­tung ge­bun­den. Da OZG als Dau­er­auf­ga­be bleibt, wurde eine Ge­set­zes­än­de­rung (OZG 2.0) not­wen­dig. Diese trat am 24. Juli 2024 in Kraft. Wei­te­re De­tails und zen­tra­le ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 03:13 22.02.2026
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