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Anlage 2 - Pläne Seite 1 von 6 FlurbV A14 - Krevese Anlage 2 zur vorläufigen Anordnung Nr. 2 12.06.2024 gemäß § 36 i.V.m. § 88 Nr. 3 FlurbG Plan1 (verkleinerte Darstellung auf A4) Seite 2 von 6 FlurbV A14 - Krevese Anlage 2 zur vorläufigen Anordnung Nr. 2 12.06.2024 gemäß § 36 i.V.m. § 88 Nr. 3 ...
Schollener See Größe : 478,00 ha Landkreis : Stendal Codierung : NSG0006___ Verordnung : AO v. 11.09.1967 (GBl. d. DDR Teil II.-(1967)95 v. 19.10.1967, S.697) in der Fassung v. 01.01.1997 (GVBl. LSA.- 8(1997)1 v. 02.01.1997, S. 2 - Rechtsbereinigungsgesetz); VO v. ...
Stockwerkaufbau, Geländestrukturen), - ein Mosaik unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend hohen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung, - ein hinreichend hoher Anteil weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Bestände, 2. für die LRT der Gewässer (LRT 3260): - ...
Dienstleistungen der Körperpflege 1. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften jeder Art. 2. Von der Schließungsverfügung nach Absatz 1 ausgenommen sind der Einzelhandel für Lebensmittel, die Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Blumen und Pflanzen, der Vertrieb von Lebensmitteln ...
II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012 2 Informationsfreiheit in Europa und international Die Informationsfreiheit ist in Europa und international im Begriff, erheblich ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des III. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung § 2 EGovG - Elektronischer Zugang zur Verwaltung (1) Jede Behörde ist verpflichtet, auch einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch soweit ...
II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012 Übersicht Kapitel 2 2 Informationsfreiheit in Europa und international 2.1 Das Anti-Counterfeiting-Trade-Agreement ...
und gebührenfrei. Vollmachtsvordrucke können beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Tel.-Nr. +49 3901 846-135 abgefordert oder von der Internetseite des Amtes heruntergeladen werden. https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-altmark/ II. Anordnung der 2. Änderung der vorläufigen Besitzregelung ...
der Hochschulen gesichert wird. Mehr Mitbestimmung für alle HochschulmitgliederDas neue Gesetz stärkt die Mitwirkungsrechte aller Hochschulmitglieder in den akademischen Gremien. Der Senat, in dem die Hochschullehrer/-innen die Mehrheit der Sitze und Stimmen haben, kann über Planungen zu Hochschulstruktur ...
Beschlüsse der 2. Vergabekammer Sie finden hier die Beschlüsse der 2. Vergabekammer ab dem Jahr 1999: Jahr 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 ...