bestehen, ist eine Anpassung des Merkmals "Jahr der Entscheidung" nicht erforderlich. Wenn ein aufgrund § 37 Abs. 4 ProstSchG betriebenes Gewerbe eine endgültige Genehmigung erhält, so ist beim Jahr der Entscheidung das Jahr der endgültigen Entscheidung einzutragen. Die Info, dass es ein evtl. schon lange ...
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Aktualisiert: 22:49 08.03.2024
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