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Dicksaftkampagne - 100 Tage im Zeitraum Februar bis September - Zulässigkeit des Tests des Gesamtbetriebs zum Start der Rübenkampagne mit Dicksaft - Zulässigkeit der Nutzung von Dicksaft zur Zuckerproduktion auch während des Rübenkampagnezeitraums (= alternativer Einsatz von Zuckerrüben oder Dicksaft ...
Alkoholgeruch in der Atemluft wahrgenommen. Ein Test vor Ort ergab einen Wert von 1,09 Promille. Eine Blutprobe wurde angeordnet und der Führerschein sicher gestellt. Wimmelburg / Hüttenstraße / Besonders schwerer Fall des Diebstahls / 18.09. ¿ 19.09.11 Die oder der Täter haben die Eingangstür ...
Polo erfasst. Der PKW wurde leicht beschädigt. Das Tier flüchtete auf einen Acker. Unfallflucht In der Nacht zum 18.05.2014 fuhr in der Ziekoer Landstraße in Coswig ein PKW quer über ein Grundstück, beschädigte mehrere Hecken und flüchtete. Der PKW kam aus der Querstraße, fuhr gerade ...
auf einem Fahrradweg zum Stehen. Der Astra-Fahrer fuhr im letzten Moment erst wieder auf die rechte Fahrbahnseite zurück und unbeirrt weiter. Kurze Zeit später konnten Polizeibeamte den Unfallverursacher an seiner Wohnanschrift antreffen, er war alkoholisiert. Ein Test ergab fast 1 ¿. Er wurde zur Blutprobe gebeten, ...
Straße 10 einer Verkehrskontrolle unterzogen. Ein Test ergab beim Fahrer (26) einen Wert von 0,58 Promille. Die Messung mit dem beweissicheren Alkoholtester bestätigte mit 0,34 mg/l (0,64 Promille) die Verkehrsordnungswidrigkeit. Es folgte eine Owi-Anzeige. Lack zerkratzt 25.12.2016, 18:30 Uhr, ...
nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. Seite 4 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere ...
Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbe- sondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt ...
oder beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG) c) Obstbäume, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefäl- len, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landespflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde beseitigt ...
dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere ...
oder beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG) c) Obstbäume, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landespflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde beseitigt ...