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Aktualisiert: 18:26 15.05.2024
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Anwärtergrundbetrag, Ruhegehalt, Witwengeld, Witwergeld, Waisengeld, Unterhaltsbeiträge oder Übergangsgeld nach den besoldungs- oder versorgungsrechtlichen Vorschriften zustehen. 3 Die Beihilfeberechtigung besteht auch, wenn die Bezüge nach Satz 2 wegen Elternzeit oder der Anwendung von Ruhens-, Anrechnungs- ...
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Aktualisiert: 15:34 15.12.2024
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