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der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. c) Obstbäume, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung ...
oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt wer- den, mit Zustimmung ...
der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, ...
Einfriedigungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit ...
Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Sind entgegen der vorstehenden ...
Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde beseitigt werden. 4. Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen ...
Wirtschaftsbetrieb gehören. b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. c) Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- ...
Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landespflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde von Reb- und Hopfenstöcken bleiben ...
die Zugvorrichtung des Gespanns und die Pferde liefen weiter. Der Käfig mit dem Schwein kam am Heck des PKW zu liegen. Der Gespannlenker selbst kam unter dem Schlitten zu liegen und wurde leicht verletzt. Bei der Unfallaufnahme wurde bei ihm Alkoholgeruch festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,54 ...
in Richtung Kemberg. Vor der Ortslage Eutzsch kam der Fahrer nach links von der Straße ab und blieb dort auf angrenzendem Feld stehen. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Personen wurden nicht verletzt. Bei der Unfallaufnahme nahmen die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft wahr. Ein vor Ort durchgeführter Test ...