des Grundsatzes der Chancengleichheit der Oppositionsfraktionen im Sinne von Art. 48 Abs. 2 LVerf findet jedoch nicht uneingeschränkt Anwendung und ist nicht abwägungsfest, sondern kann durch andere Rechtsgüter von Verfassungsrang begrenzt werden, zu denen insbesondere die Funktionsfähigkeit des Parlaments gehört ...
Bereich: Pressedatenbank
Aktualisiert: 15:34 13.12.2023
Format: Pressemitteilung