Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 07:35 09.11.2024
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dem Landesrechnungshof. Nach § 66 Abs. 2 LKO LSA gilt für die Aufgaben und die Durchführung der überörtlichen Prüfung § 126 Abs. 2 bis 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) entsprechend. In analoger Anwendung des § 126 Abs. 5 GO LSA wird das Ergebnis der überörtlichen Prüfung ...
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Aktualisiert: 20:36 09.11.2025
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