des Aufenthaltsgesetzes be- sitzen, wenn sie sich außerhalb des Landes aufhalten, in dem der Aufenthaltstitel erstmals erteilt worden ist. Satz 5 findet keine Anwendung, wenn der Wechsel in ein anderes Land zur Wahrnehmung der Rechte zum Schutz der Ehe und Familie nach Artikel 6 des Grund- gesetzes oder aus vergleichbar ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 07:28 22.02.2026
Format: PDF