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Menge wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Ein Gehilfe ist milder zu bestrafen als derjenige, zu dessen Tat er Hilfe geleistet hat. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte ...
Bereich: Pressedatenbank
Aktualisiert: 14:42 29.07.2024
Format: Pressemitteilung