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10. Mitteilungspflichten (Meldepflichten) bis 30.4. erledigt alle Betriebe: Meldung/Datenlieferung für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr an die LLG z. B. vier Exportdateien aus DüProNP, BESyD sowie aus Programmen Dritter oder gemäß LLG-Tabellenvorlage Erläuterungen: wesentlicher Gehalt an N = ...
die aktuellen CIR-Luftbilder z. B. bei der Kartierung von nach Paragraph 22 NatSchG LSA geschützten Biotopen und von FFH-LRT nach Richtlinie 92/43/EWG ein mittlerweile unverzichtba- res Hilfsmittel. Die Methodenentwicklung, deren beispielhafte Erstan- wendung und die Darstellung der Ergebnisse ...
nicht zielführend praktische Umsetzung: Abnahmemessung LAI-Hinweise • Abnahmekriterium der neuen LAI-Hinweise entspricht dem der alten Hinweise • einige Bundesläner (z.B. NRW) haben bisher ein anderes, weniger strenges Abnahmekriterium verwendet • LAI-Kriterium führt in diesen Bundesländern nun zu größere Zahl ...
und ihrer Auswirkungen, Angaben über die Verwendung der Zuwendung im Rahmen der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben: Darstellung in der Öffentlichkeit (z. B. Presseartikel, Hinweise in Broschüren): Darstellung der Vergabe von Aufträgen gemäß VOL/VOF/VOB: (bitte auf gesondertem Blatt, als Anlage beifügen) und beendet am: ...
− Personendaten (z. B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum), − Kommunikationsdaten (z. B. Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse), − Behinderung/Gleichstellung, − Daten zur Ausbildung und Weiterbildung, − Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, − Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse ...
von Querbauwerken. (2) Für die Landwirtschaft gilt neben den Vorgaben gemäß Kapitel 2 § 7 dieser Verordnung: ohne Düngung mit stickstoff- oder kalkhaltigen Düngemitteln auf dem LRT 1340*, Beweidung oder Mahd sowie Maßnahmen zur Grünlandpflege (z. B. Walzen oder Schleppen) auf dem LRT 1340* nur nach mindestens 2 ...
289.215.268 45,07 1 MS 4.000.000 0,65 P ri o ri tä ts a ch se 1 ( T Z 8 ) Fö rd e ru n g n ac h h al ti ge r u n d h o ch w e rt ig e r B e sc h äf ti gu n g u n d U n te rs tü tz u n g d e r M o b ili tä t d e r A rb e it sk rä ft e 1 8b) Unterstützung von Jugendlichen bei der Berufsorientierung ...
und Urlaubsgeld sowie anderer Zulagen. 1.2. Unregelmäßige Einkommen Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen, werden sie auf ein Jahr umgelegt. Ein- malige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. 1.3. Überstunden Überstundenvergütungen ...
Dies gilt auch für befristete Arbei tsverhäl tnisse, desglei- chen entsprechend für Änderungen von Arbeitsverhältnissen. 3. Arbeitsrechtlich Begünstigte, z. B. nach Maßgabe des Gesetzes zum Schutze der erwe rbst ä t igen Mutter (Mutter.$chutzgesetz) oder des Gesetzes zur Si c he r ung der Eing l iederung ...
für die Zuweisungen nach § 16a FAG nicht in Betracht. Da sich die Zuweisungen nach § 16a FAG ausschließlich auf Investitionen im doppischen Sinne beschränken und dann auch im Konto 6811 zu verbuchen sind, führt dies im Ergebnis dazu, dass z.B. die Erneuerung der Deckschicht einer Straße auf diesem Wege ...