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ein separater Netzbetriebsvertrag über den Betrieb des jeweiligen Teilnetzes abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit soll mindestens 18 Jahre betragen. Verlängerungsoptionen werden Gegenstand der Ver- handlungsgespräche sein, z. B. weitere 10 Jahre + weitere 5 oder 10 Jahre. Die Berücksichtigung eines offenen ...
aufgeteilt. Je Los wird jeweils ein separater Netzbetriebsvertrag über den Betrieb des jeweiligen Teilnetzes abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit soll mindestens 18 Jahre betragen. Verlängerungsoptionen werden Gegenstand der Ver- handlungsgespräche sein, z. B. weitere 10 Jahre + weitere 5 oder 10 Jahre. ...
unwirksam oder mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen wird. 8.2 Nr. 8.1 gilt insbesondere, wenn 8.2.1 eine auflösende Bedingung eingetreten ist (z. B. nachträg- liche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finan- zierung nach Nr. 2), 8.2.2 die Zuwendung durch unrichtige ...
Garagenstellplätze für die angebotenen Fahrzeuglängen nicht geeignet. In der Leistungsbeschreibung hat der Antragsgegner die Kriterien für die Fahrzeuge festgelegt. Aufgeführt waren die Finanzierung, die Vertragsdauer, die Fahrzeugart, die jährliche Fahrzeugleistung, die Mindestausstattung und Sonstiges wie z ...
unwirksam oder mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen wird. 8.2 Nr. 8.1 gilt insbesondere, wenn 8.2.1 eine auflösende Bedingung eingetreten ist (z. B. nachträg- liche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finan- zierung nach Nr. 2), 8.2.2 die Zuwendung durch unrichtige ...
der Ortsgruppe Burgkemnitz des Landesanglerverbandes Sachsen- Anhalt; ein entsprechendes Legitimationsdokument ist mitzuführen (z. B. Mitgliedsaus- weis) und kontrollbefugten Personen auf deren Verlangen vorzuzeigen, ohne Nachtangeln, ohne organisierte Veranstaltungen, ohne Beeinträchtigung der Sumpf- ...
Zur Erhöhung der Qualität und der Akzeptanz der Verhaltensregeln kann es sinnvoll sein, die Entwürfe mit möglicherweise betroffenen Interessenvertretungen, z. B. Verbraucher- schutzorganisationen, zu erörtern. 6. Wie kann das Ergebnis der Prüfung der Aufsichtsbehörde aussehen? Ziel der Überprüfung nach § 38a ...
(insbesonde- re § 1 VwVfG LSA i. V. m. §§ 48, 49 VwVfG) oder anderen Rechtsvorschriften unwirksam oder mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen wird. 8.2 Nr. 8.1 gilt insbesondere, wenn 8.2.1 eine auflösende Bedingung eingetreten ist (z. B. nachträg- liche Ermäßigung der Ausgaben ...
unwirksam oder mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen wird. 8.2 Nr. 8.1 gilt insbesondere, wenn 8.2.1 eine auflösende Bedingung eingetreten ist (z. B. nachträg- liche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finan- zierung nach Nr. 2), 8.2.2 die Zuwendung durch unrichtige ...
forstwirtschaftlichen Nutzungsänderungen – sind schwer abzuschätzen. In jedem Fall ist in Mitteldeutschland häufiger mit derartigen Hitze- und Dürreperioden zu rechnen, was zumindest kurzfristig einen zunehmenden Einfluss auf die ohnehin erheblich schwankenden Bestandsdichten der Haselmaus haben dürfte, wie z.B. 2018 ...