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bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Ferner ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten rechtmäßig, wenn sie zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO i. V. m. § 4 Satz 1 Nr. 2 ...
der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Ferner ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten rechtmäßig, wenn sie zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO i. V. m. §§ 9 ff. Gesetz zum Schutz ...
bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Ferner ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten rechtmäßig, wenn sie zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO i. V. m. §§ 9 ff. Gesetz zum Schutz ...
bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Ferner ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten rechtmäßig, wenn sie zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO i. V. m. § 4 Satz 1 Nr. 2 ...
bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Ferner ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten rechtmäßig, wenn sie zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO i. V. m. §§ 9 ff. Gesetz zum Schutz ...
ÖPNVG LSA i.V.m. Nr. 2 der VV-EntflechtG/Verkehr bei dem uns zuständigen Aufgabenträger eine Zuwendung in Höhe von __________________________ beantragt. Für Rückfragen steht Ihnen .......................................... / Telefon: (....................)/ ............................. zur Verfügung. ...
von Wasser für den menschlichen Gebrauch -Trinkwasserverordnung- (TrinkwV 2001) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.März 2016 (BGBl. I S. 459), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 03.Januar 2018 (BGBl. I S. 99) geändert worden ist Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung ...
zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt durch die Schulleitung der Standortschule. Weitere Lehrkräfte werden durch das Landesschulamt bei Bedarf zur Verfü- gung gestellt. Der Unterrichtsumfang einer Lehrkraft sollte 75 v. H. ihrer Gesamtarbeitszeit nicht überschreiten sowie 50 v. H. ihrer Gesamtarbeitszeit ...
von Wasser für den menschlichen Gebrauch -Trinkwasserverordnung- (TrinkwV 2001) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.März 2016 (BGBl. I S. 459), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 03.Januar 2018 (BGBl. I S. 99) geändert worden ist Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung ...
der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO i. V .m. § 4 Satz 1 Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sach- sen-Anhalt – DSAG LSA). 5. Quelle der Daten Das Protokollreferat der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur verarbeitet personenbezo- gene Daten, ...