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während der Berufstätigkeit der letzten sieben Jahre, sofern die tatsächliche Schornsteinfegertätigkeit nach der Gesellenprüfung in diesen Jahren davon insgesamt um mindestens 15 v. H. unterbrochen wurde, 7. bei Bewerbern, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ...
während der Berufstätigkeit der letzten sieben Jahre, sofern die tatsächliche Schornsteinfegertätigkeit nach der Gesellenprüfung in diesen Jahren davon insgesamt um mindestens 15 v. H. unterbrochen wurde, 7. bei Bewerbern, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ...
während der Berufstätigkeit der letzten sieben Jahre, sofern die tatsächliche Schornsteinfegertätigkeit nach der Gesellenprüfung in diesen Jahren davon insgesamt um mindestens 15 v. H. unterbrochen wurde, 7. bei Bewerbern, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ...
Elternzeit etc.) während der Berufstätigkeit der letzten sieben Jahre, sofern die tatsächliche Schornsteinfegertätigkeit nach der Gesellenprüfung in diesen Jahren davon insgesamt um mindestens 15 v. H. unterbrochen wurde, 7. bei Bewerbern, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat ...
während der Berufstätigkeit der letzten sieben Jahre, sofern die tatsächliche Schornsteinfegertätigkeit nach der Gesellenprüfung in diesen Jahren davon insgesamt um mindestens 15 v. H. unterbrochen wurde, 7. bei Bewerbern, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ...
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