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Die Zahl der Anfragen entsprechender Stellen, auch von ehemaligen Insassen selbst, ist ungebrochen hoch. Demgegenüber stellen die nunmehr erschlosse- nen Unterlagen zur pädagogischen Ausrichtung des Spezialkinderheims, die in dessen Überlieferungs- dichte für den DDR-Bezirk Halle einmalig sind, eine neue ...
oder einer nicht unter § 72a Abs. 1 GVG fallenden Spezialzuständigkeit zugewiesen und hält der mit der ersten Bearbeitung befasste Vorsitzende/Einzelrichter seine Kammer insoweit nicht für zuständig, so gibt er die Sache an die zentrale Verteilungsstelle zurück, die das Verfahren an der nächsten freien Stelle im Turnus ...
nicht für zuständig, so gibt er die Sache an die zentrale Verteilungsstelle zurück, die das Verfahren an der nächsten freien Stelle im Turnus für erstinstanzliche, allgemeine Zivilsachen einträgt. Wurde ein Verfahren einer Kammer nach anderen Vorschriften zugewiesen und sieht der mit der ersten Bearbeitung befasste ...
zu stellen. In diesen Fällen wäre dann allenfalls die Frage zu klären, ob es sich noch um eine öffentliche Infrastruktur handelt oder ob es sich um eine Beihilfe für ein Unternehmen handelt. Ob die Anlage öffentlich und keinem beschränkten Nutzerkreis vorbehalten ist, kann wie folgt hergeleitet werden: • ...
aus wählen. Die Brief-Wahl ist vor dem Wahl-Tag. Die Wahl-Unterlagen bekommen Sie mit der Post oder im Wahl-Amt. Was müssen Sie tun? Für die Brief-Wahl müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag stellen Sie beim Wahl-Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Der Antrag ist auf der Rückseite Ihrer Wahl-Benachrichtigung. ...
oder einer nicht unter § 72a Abs. 1 GVG fallenden Spezialzuständigkeit zugewiesen und hält der mit der ersten Bearbeitung befasste Vorsitzende/Einzelrichter seine Kammer insoweit nicht für zuständig, so gibt er die Sache an die zentrale Verteilungsstelle zurück, die das Verfahren an der nächsten freien Stelle im Turnus ...
oder einer nicht unter § 72a Abs. 1 GVG fallenden Spezialzuständigkeit zugewiesen und hält der mit der ersten Bearbeitung befasste Vorsitzende/Einzelrichter seine Kammer insoweit nicht für zuständig, so gibt er die Sache an die zentrale Verteilungsstelle zurück, die das Verfahren an der nächsten freien Stelle im Turnus ...
Öffentliche Bibliotheken in Sachsen-Anhalt 2023 Kennzahlen 2 (Gesamt: Hauptamtliche, Neben- und Ehrenamtliche Bibliotheken) Landkreis Entleihungen je Medium (ohne E- Medien) Gesamtes Land Haupt- amtlich Neben- bzw.Ehren- amtlich Anzahl bibl. Stellen (VZÄ) (Bibliothekare u. FAMI) Förderung ...
oder einer nicht unter § 72a Abs. 1 GVG fallenden Spezialzuständigkeit zugewiesen und hält der mit der ersten Bearbeitung befasste Vorsitzende/Einzelrichter seine Kammer insoweit nicht für zuständig, so gibt er die Sache an die zentrale Verteilungsstelle zurück, die das Verfahren an der nächsten freien Stelle im Turnus ...
oder einer nicht unter § 72a Abs. 1 GVG fallenden Spezialzuständigkeit zugewiesen und hält der mit der ersten Bearbeitung befasste Vorsitzende/Einzelrichter seine Kammer insoweit nicht für zuständig, so gibt er die Sache an die zentrale Verteilungsstelle zurück, die das Verfahren an der nächsten freien Stelle im Turnus ...