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formlos und setzt keine neuen Rechtsmittelfristen in Gang. Mit dem Ende der o. g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Gegen den hier bekanntgemachten Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim ...
des Bescheides erfolgt formlos und setzt keine neuen Rechtsmittelfristen in Gang. Mit dem Ende der o. g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Ein- wendungen erhoben haben, als zugestellt. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwal- ...
Die Übersendung des Bescheides erfolgt formlos und setzt keine neuen Rechtsmittelfristen in Gang. Mit dem Ende der o. g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Gegen den hier bekanntgemachten Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats ...
des Umfangs und der Schwie- rigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen zu bestimmen. Eine Festsetzung von 10/10 der vollen Rahmengebühr für das o.g. vergaberechtliche Nach- prüfungsverfahren ist nicht unbillig hoch. ...
natürlichen Kalkfelsen, die aufgrund der Standortbedingungen eine natürliche Waldfreiheit gewähren, vorkommend. Eine charakteristische Felsspaltenvegetation mit einer für den jeweiligen Typ vollständig ausgebildeten Artengarnitur. O Potentilletalia caulescentis – Kalkfels-Gesellschaften Mit Asplenium ...
Änderungsanordnung Nr. 3 Gemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBL. I S. 2794), wird hiermit die Änderung des Flurbereinigungsgebietes im o.g. Flurbereinigungsverfahren angeordnet. 1. ...
als Folgemaßnahme der epidemiologischen Untersuchung le- bensmittelbedingter Ausbrüche, - alle Herden eines Betriebes falls Salmonellen (S.E. o. S.T.M.) bei einer Herdenuntersu- FB4.0.60.3 Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 07.02.2019 Seite 2 chung nachgewiesen wurden. 2.1. Vorbereitung - Zur Beprobung ...
Information und Kommunikation 305,0 -6,8 1 319 14 807,1 -6,9 1 297 K - N Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienst- leister, Grundstücks- und Wohnungswesen 193,7 -6,5 1 352 10 035,5 -6,5 1 319 O - T Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit; Private Haus- halte 467,8 -2,2 1 375 18 ...
und Unter- nehmensdienstleistungen, Grund- stücks- und Wohnungswesen 3,9 1,7 29 128 4,4 O - T Öffentliche und sonstige Dienst- leister, Erziehung, Gesundheit 12,8 4,7 40 295 4,1 Alle Wirtschaftsbereiche 33,1 4,3 35 807 3,9 Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht. ...
78,6 -0,3 -0,2 G - T Dienstleistungsbereiche 724,5 0,0 0,3 G - J Handel, Verkehr, Lagerei, Gastgewerbe; Information und Kommunikation 234,7 0,3 0,6 K - N Finanz-, Versicherungs- u. Unternehmens dienstleister; Grundstücks- und Wohnungswesen 151,0 -2,0 -3,1 O - T Öffentliche und sonstige Dienstleister, ...