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Verfahren aus abgetretenem Recht; 8. alle Zivilverfahren, die aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes anderen Zivilkammern nicht zugeordnet werden können. 19 3. Zivilkammer zugleich als Kammer für Baulandsachen Vorsitzende: N.n. Beisitzer: 1. Ri'inLG Geyer 2. Ri’inLG Ulmer 0,9 0,7; 0,1 Güterichterin und 0,1 ...
Hinterbliebene sind der Ehegatte/die Ehegattin und Kinder des/der Verstorbenen, die unterhaltsberechtigt waren. Das Entgelt fir den Sterbemonat Au szu g T ari fve rtr ag sowie die Beihilfe können mit befreiender Wirkung an einem n Anspruchsberechtigte/n gezahlt werden. § 16 Chancengleichheit im Beruf 1 Frauen ...
Referenz- liste BfN Optimal- variante Angaben zur Maßnahme (BHG = Behandlungsgrundsätze) Alternativvariante Nr. Referenz- liste BfN Alternativ- variante Maßnahmeziel Maßnahme- turnus Umsetzungs- beginn (sofort, kurz-, mittel-, langfristig) Verantwort- lichkeit Umsetzbarkeit (spezif. Erhaltungs- maßnahmen) ...
sind Handschlaufen zulässig max. 1,5 m mind. 8mm mind. 2000 N Laufleinen zur Orientierung des Feuerwehrtauchers, hauptsächlich zur Durchführung von Sucharbeiten max. 40 m mind. 6 mm mind.1000 N Signalleinen zur Sicherung des Feuerwehrtauchers, Verbindung vom Signalmann zum Feuerwehrtaucher zur Signalgebung 50m ...
Sauerstoffversorgung von nahe 100 % Sättigung) gekennzeichnet. Es wurden pH-Werte von 7,2 bis 8,0 und Leitfähigkeiten zwischen 294 und 564 µS/cm gemessen. Die Nährstoffe NO 3 -N (5,5–7,8 mg/l) und PO 4 -P (0,04–0,23 mg/l) sind für eine hohe Trophie typisch. H. fluviatilis kommt an schatti- gen Stellen ...
FamFG. 2.2.4 entfällt. 2.2.5 Zuweisungen nach der Turnusregelung. 2.2.6 Zurückverwiesene Sachen gemäß § 565 Abs. 1 Satz 2 ZPO a. F. bzw. § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO n. F., soweit vorher der 1. Zivilsenat entschieden hat. 2.2.7 Berufungen und Beschwerden gegen alle Entscheidungen der Landwirtschaftsgerichte ...
Verfahren aus abgetretenem Recht; 8. alle Zivilverfahren, die aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes anderen Zivilkammern nicht zugeordnet werden können. 19 3. Zivilkammer zugleich als Kammer für Baulandsachen Vorsitzende: N.n. Beisitzer: 1. Ri'inLG Geyer 2. Ri’inLG Ulmer 0,9 0,7; 0,1 Güterichterin und 0,1 ...
Verfahren aus abgetretenem Recht; 8. alle Zivilverfahren, die aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes anderen Zivilkammern nicht zugeordnet werden können. 19 3. Zivilkammer zugleich als Kammer für Baulandsachen Vorsitzende: N.n. Beisitzer: 1. Ri'inLG Geyer 2. Ri’inLG Ulmer 0,9 0,7; 0,1 Güterichterin und 0,1 ...
Abs. 1 Nr. 6 GVG - zuzüglich derartiger Verfahren aus abgetretenem Recht; 8. alle Zivilverfahren, die aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes anderen Zivilkammern nicht zugeordnet werden können. 19 3. Zivilkammer zugleich als Kammer für Baulandsachen Vorsitzende: N.n. Beisitzer: 1. Ri'inLG Geyer 2. ...
des Antrages zur Kenntnis genommen. Bauherr/in Entwurfsverfasser/in Ort, Datum Ort, Datum 9. Seite 4 von 15304-57701-10/2025 DRG LVwA LSA Denkmalschutz/UNESCO-Weltkulturerbe Vorhabensgrundstück (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer/n, Flur/Flurstück), ggf. Objektbezeichnung Anlage 1 Bauvorhaben gem. § 14 ...