Seite 60 von 150 | ( 1496 Treffer )
Sortieren nach
Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA), §§ 84 ff. des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt (LBG LSA), § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail sowie nach Erteilung einer Einwilligung, bspw. zur Einsichtnahme in die Personalakte, ...
ihrer fundamentalen Bedeutung sind sie besonders schützenswert. Dies gilt insbesondere, da ihre Anzahl auf das fachlich notwendige Minimum begrenzt wurde. Daher sind alle möglichen Maßnahmen vorzusehen, die diese Punkte vor Zerstörung oder Beschädigung schützen. Eine Maßnahme dabei ist, dass die „Hauptstationen“ ...
ES 11, Zusätzlich: MS Win 2003 Server R2 SP3 BLADE Frame Server mit Virtualisierung DB-Server: MySQL 5.0.67 (Berechtigungen und Konfiguration) PostgreSQL 8.3.5 mit PostGIS 1.5 (Daten) SUSE Linux ES 11 (x86_64) Virtualisierung: Nutzung von vmWare und XenServer Datenablage: SAN (Datenmenge zentraler ...
per Post oder per E-Mail sowie nach Erteilung einer Einwilligung, bspw. zur Einsichtnahme in die Personalakte, werden die nachfolgend aufgeführten, für das Bewerbungsauswahlverfahren erforderlichen Daten elektronisch erfasst und gespeichert: Personendaten (z. B. Name, Vorname, Anschrift, ...
Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnungs- Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA), §§ 84 ff. des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt (LBG LSA), § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail sowie nach Erteilung einer Einwilligung, ...
Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnungs- Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA), §§ 84 ff. des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt (LBG LSA), § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail sowie nach Erteilung einer Einwilligung, ...
Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail sowie nach Erteilung einer Einwilligung, bspw. zur Einsichtnahme in die Personalakte, werden die nachfolgend aufgeführten, für das Bewerbungsauswahlverfahren erforderlichen Daten elektronisch erfasst und gespeichert: ...
des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt (LBG LSA), § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). mailto:poststelle@mw.sachsen-anhalt.de mailto:Datenschutz@mw.sachsen-anhalt.de mailto:poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail sowie nach Erteilung ...
Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA), §§ 84 ff. des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt (LBG LSA), § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail sowie nach Erteilung einer Einwilligung, bspw. zur Einsichtnahme in die Personalakte, ...
des Unternehmens, Name und Rufnummern oder Adressen für elektronische Post der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person sind Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der Erhe- bung dienen. In den Datensätzen mit den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen werden diese Hilfsmerkmale nach Abschluss ...