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Ber_Benach_Geb13 Dezernat 13 - Betriebswirtschaft AUSWERTUNG DER JAHRESABSCHLÜSSE VON LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBEN IM BENACHTEILIGTEN GEBIET IN SACHSEN-ANHALT Wirtschaftsjahr 2011/12 Dr. habil. R. Richter, Dr. M. Sievers Bernburg, den 30.09.2013 2 2 Gliederung Seite 0 Zusammenfassung ...
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Aktualisiert: 18:22 09.10.2021
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2,50 3 E 1 02 E I m-8/2020 Tätige Personen, Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden August 2020: vorläufige Ergebnisse Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen 5,00 3 E 2 01 E II m-8/2020 Umsatz, Tätige Personen, Auftragseingang und Auftragsbestand ...
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Aktualisiert: 19:22 09.10.2021
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26.000.000 31.000.000 27.000.000 Erläuterungen: Gemäß Artikel 106 Abs. 6 GG i. V. m.§ 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes haben die Gemeinden eine Umlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens abzuführen, die auf den Bund und das Land aufzuteilen sind. Für die Gewerbesteuerumlage ist der Landesanteil ...
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Aktualisiert: 20:24 10.10.2021
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als nichts x = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Abkürzungen a. n. g. = anderweitig nicht genannt einschl. = einschließlich u. a. = unter anderem usw. = und so weiter bzw. = beziehungsweise d. h. = das heißt EUR = Euro t = Tonne l = Liter hl = Hektoliter St = Stück m3 = Kubikmeter h = Stunden ...
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Aktualisiert: 19:25 09.10.2021
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Er ist schriftlich beim Oberlandesgericht Naumburg, Domplatz 10, 06118 Naumburg, zu stellen und gleichzeitig zu begründen. Die zur Begründung des Antrags vorzutragenden Tatsachen sowie der Grund für die Eilbe- dürftigkeit sind glaubhaft zu machen (§ 169 Abs. 2 Satz 7 i.V.m. § 176 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). XXX XXX ...
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Aktualisiert: 20:21 10.10.2021
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Alternative 2 GWB verzichtet, weil allein aufgrund der Aktenlage die Zurückweisung des Nachprüfungsantrages erfolgen musste. Eine andere Bewertung hätte sich auch nach der mündlichen Verhandlung nicht ergeben können. III. Die Kostenentscheidung beruht auf § 128 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 GWB. ...
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Aktualisiert: 20:21 10.10.2021
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addieren sich Auslagen nach § 182 GWB i.V.m. § 10 des Ver- waltungskostengesetzes in Höhe von ……….. Euro. Für die Akteneinsicht hat die Antragstellerin ……….. Euro zu entrichten. Die Höhe der Gesamtkosten für das Nachprüfungsverfahren inklusive der gewährten Akteneinsicht beläuft sich demnach auf ………………. ...
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Aktualisiert: 20:20 10.10.2021
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des Nachprüfungsverfahrens. Die Höhe der Gebühren (§ 128 Abs. 2 Satz 2 GWB) beträgt aufgrund der geprüften Brutto- angebotssumme abzüglich des Nachlasses der Antragstellerin (…………. EUR) ……… Euro. Zu den fälligen Gebühren addieren sich Auslagen (§ 128 GWB i. V. m. § 10 Verwaltungskos- tengesetz des Landes Sachsen-Anhalt) ...
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Aktualisiert: 20:21 10.10.2021
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Zu den fälligen Gebühren addieren sich Auslagen (§ 128 GWB i. V. m. § 10 Verwaltungskos- tengesetz des Landes Sachsen-Anhalt) in Höhe von …… Euro hinzu. Die Höhe der Gesamtkosten für das Verfahren beläuft sich demnach auf ………. Euro, § 128 Abs. 1 Satz 1 GWB. Die Einzahlung des Betrages in Höhe von ……….. Euro ...
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Aktualisiert: 20:20 10.10.2021
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beträgt anhand der für die Kammern geltenden Gebührentabelle des Landes Sachsen-Anhalt auf der Grundlage der Bruttoauf- tragssummen der Antragstellerin für die streitbefangenen Lose 1, 2, 4, 5 und 7 für zwei Schuljahre …………… Euro. Zu den fälligen Gebühren addieren sich Auslagen (§ 128 GWB i. V. m. § 10 ...
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Aktualisiert: 20:20 10.10.2021
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