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vom Normaljahr Landesamt für Umweltschutz Sachsen- Anhalt: „Fachtagung Moorbodenschutz“ Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasser- wirtschaft Sachsen-Anhalt, Magdeburg, 20.04.23 Kein Moorbodenschutz ohne Gewässerschutz - Klimaveränderung und hydromorphologische Komponenten vor dem Hintergrund der EG-WRRL ...
der Zentralen Beschwerdestelle Jahresbericht 2017 Herausgeber: Gesamtgestaltung/Druck: © 2018 Ministerium für Inneres und Sport Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt des Landes Sachsen-Anhalt Stabsbereich I/ Zentrale Beschwerdestelle, Wissenschaftlicher Dienst – Medien Korruptionsprävention Schmidtmannstraße...
Neigung Praktika Berufswahlreife Regionale Wirtschaft Eltern / Familie Peergroup / Freunde Schule / Lehrkräfte Medien Image von Berufen Vorbilder Hauptursachen für die geringe Frauenquote in MINT-Berufen (analog anwendbar auf Männer in SAGE-Berufen) Dr. Dana Bergmann 09.11..2022 | 15 Fehlende weibliche ...
da sie mit ihrem Antrag nicht durchgedrungen ist. Rechtsgrundlage für die Bemessung der Höhe der Gebühren ist § 128 Abs. 2 Satz 1 GWB. Danach bestimmt sich die Höhe der Gebühren nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands ...
Der Antrag ist zulässig. Die Zuständigkeit zur Überprüfung der Vergabebeschwerde durch die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle ist in § 104 Abs. 1 GWB i.Vm. dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie – Richtlinie über die Einrichtung von Vergabekammern in Sachsen-Anhalt – ...
vorgesehene Vergabeverordnung ist in ihrer geänderten Fassung vom 23.10.2006 wirksam. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit zur Überprüfung des Nachprüfungsantrages durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt ist in § 104 Abs. 1 GWB i.V.m. dem RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie ...
bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der 3. Vergabekammer i.V.m. § 19 Abs. 5 Satz 2 LVG LSA i.V.m. § 3 Abs.1 lfd. Nr. 3 und 4 AllGO LSA und berücksichtigen dabei die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstandes der Vergabeprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 Euro, ...
von Besichtigungsterminen. Im Ergebnis der Prüfung und Wertung der Angebote schlägt der Antragsgegner mit Vermerk vom 11. November 2014 vor, den Zuschlag für Los 1 und 3 an den Bieter Nr. 13 zu erteilen, da dieser nach der Wertung anhand der Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben habe. Mit Schreiben ...
den Zuschlag der ………. zu erteilen, da sie das wirtschaftlichste Angebot abgegeben habe. Am 3. Mai 2017 führt die Antragsgegnerin ein Aufklärungsgespräch gemäß § 15 VOB/A mit der ………….. zum Angebotsinhalt. Mit Vergabevermerk vom 8. Mai 2017 schließt sich die Auftraggeberin dem Vergabevorschlag ...
der Bauleistung vor, da sie das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte. Mit Schreiben vom 3. März 2017 wurde die Antragstellerin vom Antragsgegner aufgefordert einer Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist bis zum 21. April 2017 zuzustimmen, da die Entscheidung der Verbandsversammlung zum Bauvorhaben ...